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BFH 11.02.2020 VIII B 131/19, NWB 11/2020 S. 746

Einkommensteuer | Tarifbegünstigte Veräußerung einer Einzelpraxis trotz Fortführung der Tätigkeit

Mit Beschluss v.  arbeitet der BFH heraus, dass es entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung der Gewährung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG für die Veräußerung einer freiberuflichen Praxis nicht entgegenstehe, wenn die Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis nur geringfügig weitergeführt werde, dabei aber auch neue Mandanten betreut werden. Auch sei es für die Gewährung der Tarifermäßigung nicht erforderlich, [i]Schmidt/Leyh, Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils gem. § 16 EStG, Grundlagen, NWB SAAAE-58871 bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Wartezeit von mindestens drei Jahren einzuhalten. Je nach Umständen des Einzelfalls könne ein Zeitraum von etwa zwei bis drei Jahren ausreichend sein.

Einordnung:

Der Beschluss ist für die steuerliche Beratung von hoher Bedeutsamkeit, da er einen Sachverhalt behandelt, in welchem nach einer intendiert tarifbegünstigten Einz...