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FG Münster Urteil v. - 7 K 2740/18 E EFG 2020 S. 454 Nr. 6

Gesetze: EStG § 33

Einkommensteuer

Außergewöhnliche Belastungen, Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten

Leitsatz

Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses können nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. In einem solchen Fall fehlt es an der Zwangsläufigkeit, da ein Zugang zum Garten bereits gewährleistet ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStZ 2020 S. 227 Nr. 7
EFG 2020 S. 454 Nr. 6
EStB 2020 S. 278 Nr. 7
GStB 2020 S. 158 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2020 S. 607
KIEHL NAAAH-43957

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