Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung
zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer - hier: tatsächliche Verhinderung
des Vorsteuerabzugs auf Grund einer Betriebsprüfung
Leitsatz
1. Zeitpunkt
der Berichtigung zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt, in
dem die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wird.
2. Die Gefährdung des Steueraufkommens
im Sinne des § 14c Abs. 2 S. 4 UStG ist auch dann beseitigt, wenn
die tatsächliche Durchführung des begehrten Vorsteuerabzugs aufgrund
einer Betriebsprüfung tatsächlich gehindert wird.
3. Der Zeitpunkt der Erteilung
von Stornorechnungen ist nicht entscheidend, da § 14 c Abs. 2 S.
4 UStG keine Rechnungsberichtigung verlangt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 508 EFG 2020 S. 623 Nr. 8 VAAAH-43950
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