Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Verlustübernahme nach § 302 AktG, Übergangsregelungen
Leitsatz
1) Ein Ergebnisabführungsvertrag ist § 17 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Sätze 2 und 3 KStG auch bei fehlender Bezugnahme
auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG steuerlich anzuerkennen.
2) Die Übergangsvorschriften in § 17 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Sätze 2 und 3 KStG zur rückwirkenden Anerkennung eines
Ergebnisabführungsvertrages bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG sind verfassungsgemäß.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 468 Nr. 6 GmbH-StB 2020 S. 223 Nr. 7 OAAAH-43948
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