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FG Münster Urteil v. - 13 K 2898/16 G,F EFG 2020 S. 468 Nr. 6

Gesetze: KStG § 34 Abs 10b Satz 2; KStG § 34 Abs 10b Satz 3; AktG § 302; KStG § 17 Satz 2 Nr 2

Körperschaftsteuer

Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Verlustübernahme nach § 302 AktG, Übergangsregelungen

Leitsatz

1) Ein Ergebnisabführungsvertrag ist § 17 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Sätze 2 und 3 KStG auch bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG steuerlich anzuerkennen.

2) Die Übergangsvorschriften in § 17 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Sätze 2 und 3 KStG zur rückwirkenden Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG sind verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 468 Nr. 6
GmbH-StB 2020 S. 223 Nr. 7
OAAAH-43948

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