Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtstypenvergleich
I. Unterschiede in der ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital- und Personengesellschaften in Deutschland
Kapital- und [i]Unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von GesellschaftenPersonengesellschaften werden in Deutschland ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt. Während Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften aus der Sicht des nationalen Steuerrechts als eigenständige Personen gelten und selbst als Steuersubjekte der Körperschaftsteuer unterliegen (Trennungsprinzip), werden bei Personengesellschaften unmittelbar deren Gesellschafter als Steuersubjekte zur Einkommensteuer herangezogen (Transparenzprinzip). Der § 1 KStG enthält einen umfangreichen Katalog von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die – falls sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben – der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen. Für deutsche Rechtsformen ist damit i. d. R. geklärt, welches der beiden Steuerregime auf sie Anwendung findet.
II. Vielzahl ausländischer Rechtsformen erfordert Typenvergleich
[i]Vielzahl ausländischer Rechtsformen in anderen Staaten Das Handels- und Gesellschaftsrecht anderer Staaten sieht darüber hinaus jedoch viele weitere Rechtsformen für Unternehmen vor. Einige dieser Rechtsformen (z. B. die niederländische besloten ...