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IWB Nr. 5 vom Seite 194

State of Play – die „Tax Certainty Agenda“ der OECD

Mehrwert für Unternehmen, Finanzverwaltung und Politik

Satenik Melkonyan und Cedric von der Hellen

Mit der steigenden Internationalisierung und globalen Vernetzung von Geschäftsmodellen nehmen internationale Besteuerungskonflikte stetig zu und führen nicht selten zu Doppelbesteuerungen von Unternehmensgewinnen. Insbesondere beim grenzüberschreitenden Einsatz von Betriebsstätten sowie bei Fragestellungen zu Verrechnungspreisen sind Besteuerungskonflikte oft vorprogrammiert. Diese Konflikte können sich in Zukunft weiter verschärfen, sollte die OECD-Initiative zur Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft tatsächlich zur steuerrechtlichen Realität werden. Für steuerpflichtige Unternehmen ist es daher von hoher Bedeutung, dass Doppelbesteuerungen der Unternehmen durch effiziente Verfahren für eine frühzeitige Streitvermeidung vermieden bzw. durch Verfahren für eine bindende Streitbeilegung gelöst werden. Diese Problematik hat auch die OECD zum Anlass genommen, zwischenstaatliche Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsmechanismen zu verbessern. Im Rahmen der „Tax Certainty Agenda“ der OECD werden aktuell zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung der internationalen Transparenz und der Rechtssicherheit diskutiert.

Kernaussagen
  • Eine Reform der Betriebsprüfungen hin zu einer engeren Kooperation von Unternehmen und Finanzverwaltungen einerseits und mit ausländischen Finanzverwaltungen andererseits ist dringend notwendig.

  • Sowohl die Unternehmen, als auch die Finanzverwaltung in Deutschland halten das ICAP für ein sinnvolles und effektives Instrument zur Herstellung von internationaler Rechtssicherheit. Allerdings mangelt es ICAP noch an Rechtsverbindlichkeit.

  • Joint Audits haben zum Ziel, unterschiedliche Rechtsauffassungen von mehreren Finanzverwaltungen präventiv und unbürokratisch zu vereinen. Selbst wenn Joint Audits scheitern, können die gemeinsam festgestellten Tatsachen die nachfolgenden Verständigungsverfahren oder APA beschleunigen.S. 195