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Einkommensteuer | Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost)
Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwerts (Ost) gem. § 255a SGB VI stellt laut eine regelmäßige Anpassung i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente.