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Einkommensteuer | Zeitrentenforderung bleibt nach Wahl der Zuflussbesteuerung notwendiges Betriebsvermögen
Der die beantragte Zuflussbesteuerung für eine 123-monatige Zeitrente anerkannt und entschieden, die Option bewirke, dass die Rentenforderung nach Betriebsveräußerung steuerliches Betriebsvermögen bleibt und der Zinsanteil als nachträgliche Betriebseinnahme gem. § 24 Nr. 2 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen ist.