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Haftungsgrundlagen im Straßengüterverkehr
I. Einführung
Wenn die deutsche Rechtsordnung einen Preis für Undurchsichtigkeit zu vergeben hätte, so hätte das Transportrecht sicher gute Aussichten, diesen Preis zu gewinnen. Für jedes am innerdeutschen und grenzüberschreitenden Verkehr beteiligte Verkehrsmittel bestehen zum Leidwesen der Transportbeteiligten häufig sehr stark voneinander abweichende Haftungsvorschriften.
Zwingendes und dispositives Recht, staatliche Verordnungen oder privat vereinbarte Beförderungsbedingungen, innerstaatliche Rechtsnormen und der Rechtsvereinheitlichung dienende internationale Abkommen stehen nebeneinander und erschweren so die richtige Einschätzung der jeweiligen Rechtssituation durch den Praktiker.
Anhand der auf der folgenden Seite abgedruckten Abbildung wird deutlich, daß jede Transportart ihr eigenes Recht besitzen will. Dies liegt daran, daß der Staat in vielen Transportbereichen dirigistisch die Transportkapazitäten und -konditionen beeinflussen will. Alle diese Rechtsquellen treffen jedoch keine in sich abgeschlossenen Regeln, sondern sind vielfach äußerst lückenhaft, so daß man das Transportrecht wohl nicht zu Unrecht als ”Sumpf” bezeichnet hat.