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NWB Nr. 43 vom Fach 28 Seite 555

Grundzüge der Straßenverkehrs-Ordnung

von Universitätsprofessor Dr. Ulrich Berz, Bochum

Die StVO ist die grundlegende Kodifikation für das Verhalten im Straßenverkehr; ihre Vorschriften sind sowohl für die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall als auch für die Ahndung eines Verhaltens als Verkehrsverstoß von Belang. Allerdings finden sich darüber hinaus in anderen Gesetzen für die Verkehrsteilnahme wichtige Vorschriften, so vor allem im Strafgesetzbuch (z. B. §§ 315c, 316 StGB), im Straßenverkehrsgesetz (z. B. §§ 21, 24a StVG), ferner in einer Reihe von Gesetzen, die spezielle Materien regeln wie den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (insbesondere die Gefahrengutverordnung Straße) oder das Fahrpersonalwesen (vor allem das Fahrpersonalgesetz, das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals und die EWG-Verordnung Nr. 3820/85) usw. Diese Sonderregelungen lassen jedoch die Verhaltensvorschriften der StVO durchweg unberührt; sie stellen vielmehr im allgemeinen nur zusätzliche Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer.

Die StVO gliedert sich in drei Teile. Die §§ 1-35 enthalten die ”Allgemeinen Verkehrsregeln”, der zweite Teil (§§ 36-43) befaßt sich mit ”Zeichen und Verkehrseinrichtungen”; der dritte Abschnitt (§§ 44-53) is...