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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 163/17

Leitsatz

Leitsatz:

Für erotische Ganzkörpermassagen sind Leistungen der Sozialhilfe weder über eine Erhöhung des Regelsatzes noch im Rahmen der Hilfe zur Pflege noch als Hilfe in sonstigen Lebenslagen zu erbringen.

Fundstelle(n):
FAAAH-43494

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