Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zahlungsverkehrsfreiheit
I. Überblick und rechtliche Grundlagen
Die Zahlungsverkehrsfreiheit findet ihre rechtliche Grundlage – gemeinsam mit der Kapitalverkehrsfreiheit – in den Art. 63 ff. AEUV. Art. 63 AEUV enthält dabei die Regelung zum grundsätzlichen Schutz beider Aspekte, während Art. 64 AEUV für drittlandbezogene Problemstellungen einen gewissen Bestandsschutz für nationale und unionsrechtliche Regelungen sowie Kompetenzen zum Erlass von sekundärrechtlichen Vorschriften beinhaltet. Art. 65 AEUV enthält insbesondere Regelungen zu Beschränkungsmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten. Art. 66 AEUV legt fest, dass unter außergewöhnlichen Umständen, die das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zumindest zu stören drohen, auf europäischer Ebene gegenüber Drittstaaten in zeitlich eng begrenztem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Dabei ist zu beachten, dass der Wortlaut sowohl des Art. 64 AEUV als auch des Art. 66 AEUV hinsichtlich der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit differenzierend ausgestaltet ist, mithin für die Zahlungsverkehrsfreiheit ein weitergehender Schutz besteht, wodurch der Abgrenzung beider Freiheiten – trotz ihrer systematischen Nähe und inhaltlichen Verwandtschaft – Bedeutung zukommt.