Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Testamentsvollstrecker | Übermäßige Vergütungsvorschüsse
Ein Testamentsvollstrecker kann – soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat – grds. für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen und diese dem Nachlass entnehmen. Die Entnahme einer übermäßig hohen Vergütung kann jedoch ein Entlassungsgrund sein (vgl. § 2277 BGB). Dies ist der Fall, wenn die Entnahme sich nicht einmal mehr innerhalb der möglichen Grenzen der Angemessenheit bewegt.
Im Streitfall war dem [i]Ecklebe, Testamentsvollstreckung, infoCenter, NWB VAAAF-75274 Testamentsvollstrecker klar, dass angesichts des überschuldeten Nachlasses der von ihm als „Vorschuss“ deklarierte und entnommene Betrag von 180.000 € bei Weitem überzogen sein musste. Stellte sein „Kassemachen“ damit eine gravierende Pflichtverletzung i. S. des § 2227 BGB dar, rechtfertigt diese die Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht. ...