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OLG Hamburg 28.08.2019 2 W 66/19, NWB 9/2020 S. 611

Testamentsvollstrecker | Übermäßige Vergütungsvorschüsse

Ein Testamentsvollstrecker kann – soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat – grds. für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen und diese dem Nachlass entnehmen. Die Entnahme einer übermäßig hohen Vergütung kann jedoch ein Entlassungsgrund sein (vgl. § 2277 BGB). Dies ist der Fall, wenn die Entnahme sich nicht einmal mehr innerhalb der möglichen Grenzen der Angemessenheit bewegt.

Anmerkung:

Im Streitfall war dem [i]Ecklebe, Testamentsvollstreckung, infoCenter, NWB VAAAF-75274 Testamentsvollstrecker klar, dass angesichts des überschuldeten Nachlasses der von ihm als „Vorschuss“ deklarierte und entnommene Betrag von 180.000 € bei Weitem überzogen sein musste. Stellte sein „Kassemachen“ damit eine gravierende Pflichtverletzung i. S. des § 2227 BGB dar, rechtfertigt diese die Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht. ...