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Auskunftsanspruch | Rechtsweg bei auf IFG gestütztem Anspruch
Für Rechtsstreitigkeiten, die auf Informationsfreiheitsgesetze (IFG) gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Maßgeblich für die Bestimmung des Rechtswegs ist die Rechtsnatur des Streitgegenstands. Hier folgt die Anspruchsgrundlage aus den IFG. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 32e Satz 1 AO, der das Bestehen eines solchen Anspruchs voraussetzt und nur auf der Rechtsfolgenseite die Grenzen des Anspruchs regelt. Diese Norm ersetzt nicht die Ansprüche aus den IFG, sondern modifiziert sie, was keinen Einfluss auf den Rechtsweg hat. Aus der Regelung des § 32i Abs. 2 AO ergibt sich im Umkehrschluss, dass Ansprüche Dritter nach den IFG nicht zu den Abgabenangelegenheiten gehören. Dort wird für di...