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FG Niedersachsen 18.09.2019 9 K 209/18, NWB 9/2020 S. 607

Einkommensteuer | Zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Mit Urteil v.  hat das Niedersächsische FG die Auffassung vertreten, dass für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung weder im Gesetz selbst noch in der Gesetzesbegründung eine Beteiligung an den laufenden Kosten gefordert wird. Auch einmalige oder außergewöhnliche Zahlungen müssen berücksichtigt werden, egal wann sie geleistet werden. Allerdings müssen die Zahlungen eine gewisse Höhe erreichen. [i]Schmidt, Doppelte Haushaltsführung, Grundlagen, NWB IAAAE-70154

Anmerkung:

Der ledige Arbeitnehmer (Kläger) wohnte zusammen mit seinem Bruder in einer (allerdings nicht abgeschlossenen Wohnung) im Haus der Eltern. Am Arbeitsort hatte er eine kleine Wohnung angemietet. Einen Mietvertrag hatte er mit seinen Eltern nicht geschlossen und auch sonst beteiligte er sich nicht regelmäßig an den laufenden Haus- und Nebenkosten. Allerdings übe...