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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 R 678/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines inzwischen fünften identischen Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, die Tätigkeitszeiten der Klägerin vom 1. September 1970 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung für freischaffende bildende Künstler sowie die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Fundstelle(n):
ZAAAH-43016

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