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NWB EV 3/2020 S. 72

Neue Steuerregelung für Termingeschäfte verärgert Anleger

Erwartungsgemäß sind die Finanzmarkt-Akteure enttäuscht, dass der Bundestag am noch ein Gesetz beschlossen hat, nach dem Verluste aus Termingeschäften neu verrechnet werden (BT-Drucks. 649/19). Demnach sind Verluste aus Termingeschäften, wozu auch Zertifikate, CFDs und Optionsscheine gehören, ab 2021 nur noch bis zu 10.000 € pro Kalenderjahr anrechenbar. Gewinne aus solchen Geschäften sind dann voll zu versteuern, während Verluste nur noch bis zu 10.000 € angerechnet werden können. Die Möglichkeit des Verlustvortrags ins Folgejahr besteht allerdings. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) will gegen die neue Regelung klagen.

Fazit

Die eingeschränkte Verlustanrechnung schränkt nicht nur die Möglichkeit von Spekulationsgeschäften ...