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Schenkungsteuer – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch (BFH)
Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i. d. F. des Jahres 2007 (a. F.) setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. Der Eigentümer eines nießbrauchbelasteten Kommanditanteils kann Mitunternehmer sein.
Quelle: , NWB MAAAH-42553