TRIPS Artikel 18
Teil II: Normen betreffend die Verfügbarkeit, den Umfang und die Ausübung von Rechten des geistigen Eigentums
Abschnitt 2: Marken
Artikel 18 Schutzdauer
Die Laufzeit der ursprünglichen Eintragung und jeder Verlängerung der Eintragung einer Marke beträgt mindestens sieben Jahre. Die Eintragung einer Marke kann unbegrenzt verlängert werden.
Fundstelle(n):
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KAAAH-42934