EuGH - C-812/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 11
Rechtsfrage
Stellt die schwedische Zweigniederlassung einer Bank mit Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat einen eigenen Steuerpflichtigen dar, wenn die Hauptniederlassung zugunsten der Zweigniederlassung Dienstleistungen erbringt und deren Kosten der Zweigniederlassung zurechnet und die Hauptniederlassung in dem anderen Staat einer Mehrwertsteuergruppe angehört, während die schwedische Zweigniederlassung keiner schwedischen Mehrwertsteuergruppe angehört?
Bank; Dienstleistung; Hauptniederlassung; Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuergruppe; Zweigniederlassung
Fundstelle(n):
IAAAH-42858