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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 3 K 911/18

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

Voraussetzungen für die Geltendmachung von Aufwendungen wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung

Leitsatz

1. Der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte bzw. der Beschäftigungsort müssen auseinanderfallen.

2. Der Begriff des Beschäftigungsorts ist weit auszulegen, sodass darunter nicht nur die nämliche politische Gemeinde, in der die Arbeitsstätte (ab 2014: erste Tätigkeitsstätte) liegt, zu verstehen ist, sondern jeder Ort, von dem aus der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich seine Arbeitsstätte aufsuchen kann.

3. Bei einer Entfernung von 40 km und einer Fahrtzeit von 42 Minuten ist es dem Arbeitnehmer in zumutbarer Weise möglich, täglich von dort seine Arbeitsstätte aufzusuchen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAH-42817

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