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Zeitliche Zuordnung einer Umsatzsteuervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung
Das über die zeitliche Zuordnung einer Umsatzsteuervorauszahlung bei gewährter Dauerfristverlängerung entschieden. Demnach ergeben sich bei Gewährung einer Dauerfristverlängerung dem Grunde nach keine abweichenden ertragsteuerlichen Rechtsgrundsätze bei Zahlungsabflüssen kurze Zeit nach Beendigung des wirtschaftlich zugehörigen Kalenderjahres regelmäßig wiederkehrender Zahlungen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Die geleistete Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember des Streitjahres stellt selbst bei gewährter Dauerfristverlängerung eine Betriebsausgabe des Streitjahres dar.
II. Sachverhalt
Die Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Hierbei wurden Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG erzielt. Der Gewinn wurde durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erzielt. Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen war eine Dauerfristverlängerung um einen Monat i. S. des § 46 Abs. 1 Satz 1 UStDV gewährt worden. Die fällige Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum Dezember des Streitjahres wurde am 6. Januar des Folgejahres gezahlt und in der Gewinnermittlung des Streit...