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IWB Nr. 4 vom Seite 145

Die begleitende Kontrolle in Österreich

Erste Erfahrungen aus Unternehmens-, Finanz- und Beratersicht

Jürgen Schlögelhofer, Norbert Schrottmeyer und Peter Schwab

Mit dem Vorbild Niederlande startete die österreichische Finanzverwaltung im Jahr 2011 das Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“. Die Zielsetzungen dabei waren insbesondere die Förderung der Tax Compliance, die Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit, die Gewährleistung einer zeitnahen bzw. rechtsrichtigen Abgabenerhebung, die Reduzierung der Compliance-Kosten und eine mittelfristige Ressourcenverlagerung bei der Finanzverwaltung zu Risikobereichen. An diesem Projekt nahmen 17 Unternehmensgruppen teil, z. B. Deichmann, Hornbach, Infineon, Red Bull, Rudolf Ölz, Shell Austria, Verbund AG und EGGER Holz. Aufgrund eines positiven Evaluierungsberichts sowohl vonseiten der Finanzverwaltung als auch der teilnehmenden Pilotunternehmen Ende 2015 wurde Anfang 2019 die gesetzliche Grundlage für die begleitende Kontrolle in Österreich geschaffen. Geregelt ist diese in den §§ 153a ff. BAO. Die begleitende Kontrolle stellt eine gleichrangige Alternative zur Außenprüfung dar, wobei sich in wesentlichen Punkten Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile beider Systeme ausmachen lassen. So stehen bei der begleitenden Kontrolle nicht mehr die Belegprüfungen, sondern Prozessprüfungen im Vordergrund. Die begleitende Kontrolle ist getragen von kooperativer Zusammenarbeit, gegenseitigem Vertrauen und Transparenz.

Kernaussagen
  • Mit der begleitenden Kontrolle beginnt ein neues Zeitalter für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung, wodurch Österreich im Ländervergleich eine Vorreiterrolle übernimmt.

  • Aus österreichischer Sicht ist die Einführung der begleitenden Kontrolle als positiv und als den Wirtschaftsstandort stärkend zu beurteilen.

  • Etliche ausländische Steuerverwaltungen haben bereits Interesse an der Umsetzung bekundet, so auch die deutsche. In Polen startet demnächst ein Pilotprojekt nach dem Vorbild des österreichischen Modells. S. 146