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BFH  - IX R 3/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 4

Rechtsfrage

1. Kann die teilweise Umwidmung einer Abfindung hin zur Zuführung in die betriebliche Altersversorgung mit einer daraus erfolgten Auszahlung in einem späteren Veranlagungsjahr für sich eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG beanspruchen?

2. Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang die Auszahlung nur eines Versorgungsguthabens bei einer aus zwei Versorgungskonten bestehenden betrieblichen Altersversorgung?

Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Betriebliche Altersversorgung; Mehrjährige Tätigkeit

Fundstelle(n):
AAAAH-42677

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