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Umsatzsteuer | Zur vorzeitigen Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen Abfindungszahlung des Mieters
Die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch liegen vor, wenn ein Vermieter bei vorzeitiger Auflösung eines langfristigen Mietvertrags im Interesse des Mieters auf seine ihm zustehende vertragliche Rechtsposition gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1, Abs. 2, § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, c, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL; Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG).
Im Urteilsfall wollte ein Unternehmen aus betrieblichen Gründen als Mieter vorzeitig aus mehreren, unter Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1, 2 i. V. mit § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG umsatzsteuerpflichtig für eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren geschlossenen Mietverträgen für mehrere Grundstücke aussteigen. Bei der dafür an den Vermieter gezahlten Abfindung handelt es sich n...