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Arbeitsgenehmigungen nach der IT-Green-Card-Verordnung
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf einer ”Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV)” beschlossen. Hinter dieser sehr technischen Bezeichnung verbirgt sich der Teil der Green-Card-Initiative, der sich mit den arbeitsgenehmigungsrechtlichen Fragen beschäftigt. Es handelt sich um eine zeitlich befristete und auf den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie begrenzte eigenständige Regelung. Die IT-Green-Card-Verordnung lässt die Bestimmungen des Arbeitsgenehmigungsrechts (z. B. den Anwerbestopp) ansonsten unberührt. Diese Bestimmungen gelten unverändert weiter. Diese arbeitsgenehmigungsrechtliche Verordnung (IT-ArGV), die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird ergänzt durch die ”Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV)”, die die Fragen des Aufenthaltserlaubnisrechts regelt und der der Bundesrat am zugestimmt hat. Die flankierenden Regelungen im Aufenthaltsrecht sind erforderlich, um den Ausländerbehörden bzw. den zuständig...