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NWB BB 3/2020 S. 68

DSGVO: Vorsicht bei Veröffentlichung von Mitarbeiter-Fotos

Unternehmer, die Fotos von Mitarbeitern veröffentlichen möchten, sollten die relativ strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Zwar gibt es noch keine abschließende Rechtsprechung; wer aber sichergehen will, sollte bei Porträts oder Teamfotos auf der Homepage die freiwillige und schriftliche Einwilligung der Beschäftigten einholen. Bei Betriebsfotos, auf denen Mitarbeiter zu sehen sind, sollten diese zumindest informiert werden. Auch hier gilt, dass man sich als Unternehmer im Zweifel eine Einwilligung einholen sollte.

Keine Einwilligung ist hingegen nötig, wenn Mitarbeiter z. B. bei Fotos des Betriebes nur zufällig zum Bild gehören. Hier überwiegt das Interesse des Arbeitgebers. Mitarbeiter haben aber das Recht, auch nachträglich einer S. 69Veröffentlichung zu widersprechen. Das gilt auch, wenn Mitarbe...