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WP Praxis 3/2020 S. 83

Regierungsentwurf zur Umsetzung der elektronischen Finanzberichterstattung im ESEF-Format

Am hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Umsetzung der S. 84Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ beschlossen. Der Regierungsentwurf konkretisiert die Vorschriften der delegierten Verordnung Nr. 2019/815, nach denen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, kurz „ESEF“) erstellen müssen.

In Abweichung von dem am veröffentlichten Referentenentwurf soll nunmehr nicht die Aufstellung der Abschlüsse und Lageberichte im ESEF-Format erfolgen, sondern lediglich die Offenlegung. Dementspreche...