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IDW RS BFA 7 zur Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken bei Instituten („Pauschalwertberichtigungen“)
Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung konkretisiert die allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kreditinstituten. Sie ersetzt die IDW Stellungnahme des Bankenfachausschusses: Zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen für das latente Kreditrisiko im Jahresabschluß von Kreditinstituten (IDW St/BFA 1/1990).
IDW RS BFA 7 ist erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Die Verlautbarung wird in IDW Life 2/2020 veröffentlicht.