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BFH 27.11.2019 V R 23/19 (V R 62/17), NWB 8/2020 S. 520

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig. (2) Ist eine S. 521Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen.