Die moderne Betriebsprüfung
4. Aufl. 2020
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I. Nachbereitung
I. Bilanzberichtigung/Bilanzänderung
2071Sind die Auswirkungen der Feststellungen der Betriebsprüfung für die Folgejahre identifiziert und quantifiziert, ist sicherzustellen – damit sich aufgedeckte Fehler in den folgenden Jahren nicht wiederholen –, dass die betroffenen internen Prozesse umgestellt werden. Seitens des Finanzamtes werden auf Grundlage der Feststellungen der Betriebsprüfung geänderte Steuerbescheide erlassen. Grundlage hierfür sind die von der Betriebsprüfung erstellten Prüferbilanzen. Diese geänderten Bilanzen seitens des Finanzamtes sind keine Bilanzberichtigungen/Bilanzänderungen i. S. des § 4 Abs. 2 EStG. Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen. Hält das Finanzamt dagegen eine Bilanz für fehlerhaft, muss es eine eigene Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich mit ggf. auf der Grundlage der Bilanz abgeänderten Werten vornehmen. Problematisch sind „Zwischenjahre“. Dies betrifft bereits eingereichte Bilanzen, deren Zeitraum zwar nicht von der Betriebsprüfung betroffen ist, bei denen aber aufgrund der Feststellungen eine Korrektur zu erfolgen hat. Ebenso stellt sich die Frage, inwiefern die Ergebnisse der Betriebsprüfung mit eine...