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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 2 K 10/19

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Einkommensteuer: Widerlegung des ersten Anscheins für Privatnutzung eines Pkw bei Taxiunternehmen

Leitsatz

1. Auch Taxen fallen in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, da es sich bei Taxen typischerweise um Fahrzeuge handelt, die für den Transport von Personen nebst einer gewissen Menge Gepäck und damit für private Zwecke verschiedenster Art geeignet sind.

2. Stehen einem Steuerpflichtigen neben einem als Großraumtaxi genutzten Pkw drei weitere Pkw für die Privatnutzung zur Verfügung und werden die privaten Pkw nur von vier Personen genutzt, kann der erste Anschein einer Privatnutzung betrieblicher Pkw widerlegt sein. Über die mögliche Erschütterung des Beweises des ersten Anscheins entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BAAAH-42266

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