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FG Köln Urteil v. - 10 K 3059/18

Gesetze: EStG § 63; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; EStG § 62

Kinder: Behinderung

Fehlendes Kreuzchen des Arztes im Vordruck schließt nicht die gerichtliche Annahme einer Behinderung aus

Leitsatz

1) Ein Kind ist bei entsprechender Feststellung durch das Gericht ungeachtet dessen als behindertes Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen, dass der Arzt und Gutachter in dem von der Familienkasse aufgelegten Vordruck das Element „Behinderung” nicht angekreuzt hat.

2) Der ärztliche Gutachter hat lediglich die Befunde seiner Untersuchung festzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAH-42258

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