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NWB Nr. 52 vom Seite 4357 Fach 27 Seite 4945

Bewertung der Sachbezüge für 1999

von Manfred Stradinger, Stuttgart

Die für das Jahr 1995 festgelegten Sachbezugswerte (Verordnung vom , BGBl 1994 I S. 3849) werden - wie 1998 - für das Jahr 1999 entsprechend den zu erwartenden Preissteigerungen fortgeschrieben; danach beträgt der Gesamtsachbezugswert in den alten Bundesländern 713 DM. Für die neuen Bundesländer bedarf es weiterhin einer besonderen Festsetzung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung. Der Wert für die Unterkunft erhöht sich um 10 DM auf 245 DM. Einschließlich des für das gesamte Bundesgebiet geltenden Werts für freie Verpflegung mit 361 DM ergibt sich für die neuen Bundesländer ein Gesamtsachbezugswert von 606 DM.

Sachbezüge, die der versicherte Arbeitnehmer anstelle eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält, unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV). Grundlage für die festzusetzenden Werte nach der Sachbezugsverordnung ist der jeweilige tatsächliche Verkehrswert. Maßgeblich hierfür ist der Betrag, den der einzelne durchschnittlich aufwenden müßte, wenn er sich die vom Arbeitgeber bereitgestellten Sachbezüge auf dem Markt selbst beschaffen würde. Der Aufwand, den der Arbeitgeber im Einzelfall für ...