Praktikerhandbuch Umsatzsteuer
8. Aufl. 2020
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D. Bemessungsgrundlage
Sobotta, ; Gottwald, UVR 2004 S. 366; Schubert, UR 2005 S. 469; Winter/Rüth, UStB 2005 S. 175; Möhlenkamp/Maunz, UR 2006 S. 1; Klein, ; Hippke, ; Kock, UR 2008 S. 909; Randszus/Wagner, UStB 2008 S. 314; Specker, UR 2009 S. 1; Klingebiel, ; Slapio/Böhler, UR 2009 S. 628; Stadie, UR 2009 S. 745; Beiser, UR 2010 S. 933; Wagner, ; Slapio, UR 2012 S. 429; Pfefferle/Renz, ; Noak/Kuntz, UR 2013 S. 486.
I. Bemessungsgrundlage gem. §§ 10, 11 UStG
1. Allgemeines
1181Für die steuerbaren Umsätze des § 1 Abs. 1 UStG, also sowohl für die steuerpflichtigen als auch für die steuerfreien Umsätze, ist die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf den bei einem steuerpflichtigen Umsatz der Steuersatz anzuwenden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Bemessungsgrundlagen findet sich grundsätzlich in den §§ 10 und 11 UStG. Auch bestimmte nicht steuerbare Umsätze sind in den Voranmeldungen betragsmäßig zu erfassen.
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Steuerbarer Umsatz | Bemessungsgrundlage | Gesetzliche Regelung |
Lieferungen und sonstige Leistungen | Entgelt Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder Selbstkosten Ausgaben | |
Einfuhr im Inland | Zollwert | |
Innergemeinschaftlicher Erwerb | Entgelt Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder Selbstkosten |