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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Anwendung des neuen § 2b UStG bei öffentlichen Entsorgungsbetrieben

Für die von den öffentlichen Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben erbrachten Leistungen besteht zwar regelmäßig ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die rechtliche Ausgestaltung gegenüber den Bürgern nehmen die Entsorgungsbetriebe häufig jedoch auf einer privatrechtlichen Grundlage vor. Eine Leistung ohne Umsatzsteuer kommt nach Anwendung des neuen § 2b UStG daher in diesen Fällen spätestens ab 2021 für Entsorgungsentgelte nicht mehr in Betracht.

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist bekanntlich neu geregelt worden. Das bringt für alle Kommunen viele, oft grundlegende Veränderungen mit sich. Dies unterstreicht einmal mehr eine aktuelle Verwaltungsanweisung des Landesamts für Steuern aus Niedersachsen. Konkret geht es dabei um öffentliche Entsorgungsbetriebe.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts konnten bis Ende 2016 eine Optionserklärung abgeben und sich so die Anwendung der bisherigen Rechtslage für eine Übergangsfrist sichern. Vielerorts wurde hiervon Gebrauch gemacht. Spätestens bis zum Ablauf der Übergangsfrist am müssen sich aber alle Kommunen auf die anstehenden Veränderungen vorbereiten.

Nach dem neuen § 2b UStG sind die entgeltli...