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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 14 | Elterngeld: Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Anspruch

Variable Lohnbestandteile, die monatlich gezahlt werden, wirken sich grundsätzlich auf das Elterngeld aus. Das gilt auch für Umsatzbeteiligungen in schwankender Höhe, die eine angestellte Zahnärztin neben einer Grundvergütung von ihrem Arbeitgeber erhält. Nicht entscheidend sind dabei die Einzelheiten der Berechnung. Es kommt allein auf den Zahlungszeitraum an. Ein Jahresbonus erhöht dementsprechend nicht das Elterngeld.

Bevor wir gleich zu unserem ausführlichen Thema des Monats kommen, möchten wir Sie noch kurz über eine Entscheidung zum Elterngeld informieren. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat nämlich die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Gehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten.

Geklagt hatte eine angestellte Zahnärztin. Von ihrem Arbeitgeber erhielt sie eine Grundvergütung von 3.500 € pro Monat plus Umsatzbeteiligungen, die zwischen etwa 140 € und 2.300 € pro Monat schwankten. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte die Zahnärztin Elterngeld. Bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigte die Gemeinde nicht die Umsatzbeteiligungen.

Das Landessozialgericht mit Hauptsitz in Celle hat die örtliche Gemeinde als Elterngeldstelle zur Ber...