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NWB Nr. 33 vom Seite 2645 Fach 27 Seite 4879

Sozialversicherung und Gesellschafter

von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Storr, München

Versicherungspflicht der Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder

I. Einleitung

Die fehlerhafte Beurteilung der Frage der Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern juristischer Personen hat mehrfache Auswirkungen: Wenn er fälschlicherweise als Pflichtversicherter nicht angemeldet war, entfallen für ihn nicht nur möglicherweise die erwarteten Leistungen, sondern es ist auch mit erheblichen Beitragsforderungen im nachhinein zu rechnen. Wird er dagegen fehlerhafterweise als Beschäftigter gemeldet, so können zwar nach § 26 SGB IV Beiträge bis zur Verjährungssperre von vier Jahren zurückerstattet werden. Beiträge für frühere Jahre stellen sich aber als Schaden dar; unter Umständen haftet der steuerliche oder Rechtsberater. Darüber hinaus führt die Änderung der sozialrechtlichen Absicherung zu einer unerwarteten Änderung in der Lebensplanung des Betroffenen. Es empfiehlt sich daher, solche Fragen rechtzeitig vor Gründung einer Gesellschaft und laufend bei Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu prüfen.

II. Beschäftigungsverhältnis - selbständige Tätigkeit

Wesentliche Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist die Beschäftigung. § 7 SGB IV bestimmt, daß eine sol...