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Steuerberater | Keine Postulationsfähigkeit vor dem BVerwG
Steuerberater sind vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht postulationsfähig. Die gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass Steuerberater zwar vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht, nicht aber vor dem BVerwG zugelassen sind (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 7 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 VwGO), ist verfassungsgemäß.
Nach Ansicht des Senats verfügen Steuerberater – anders als Rechtsanwälte – nicht über entsprechende revisionsrechtliche Kenntnisse, welche sie uneingeschränkt für ein Auftreten vor diesem Gericht qualifizieren würde. Eine darin gegenüber Rechtsanwälten liegende sachliche Ungleichbehandlung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [i]Forchhammer, NWB 52/2019 S. 3846Diesem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass Steuerberater vor dem Bundesfinanzhof und, ...