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Bewertung der Sachbezüge für 1998
Die für das Jahr 1995 festgelegten Sachbezugswerte (Verordnung vom , BGBl I S. 3849) werden - wie 1997 - für das Jahr 1998 entsprechend den zu erwartenden Preissteigerungen fortgeschrieben; danach beträgt der Gesamtsachbezugswert in den alten Bundesländern 703 DM. Für die neuen Bundesländer bedarf es weiterhin einer besonderen Festsetzung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung. Der Wert für die Unterkunft erhöht sich um 15 DM auf 235 DM. Einschließlich des für das gesamte Bundesgebiet geltenden Werts für freie Verpflegung mit 356 DM ergibt sich für die neuen Bundesländer ein Gesamtsachbezugswert von 591 DM.
Für Jugendliche und Auszubildende wird der Sachbezugswert für freie Verpflegung im Hinblick auf die derzeitige Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt um 2 v. H. vermindert.
Sachbezüge, die der versicherte Arbeitnehmer anstelle eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält, unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV). Grundlage für die festzusetzenden Werte nach der Sachbezugsverordnung ist der jeweilige tatsächliche Verkehrswert. Maßgeblich hierfür ist der Betrag, den der einzelne durchsc...