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Einkommensteuer | Keine Berichtigung des fehlerhaften Einkommensteuerbescheids bei ordnungsgemäßer Erklärung eines Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG
Dem lässt sich entnehmen, dass die Anforderungen an eine Bescheidkorrektur nach § 129 AO hoch sind. Bereits die Möglichkeit, dass der ursprünglich fehlerhaften Veranlagung ein Rechtsirrtum zugrunde lag, schließt die Anwendung des § 129 AO aus. Verbleibende Unsicherheiten gehen dabei zu Lasten des Finanzamts.
Dem Urteil sind wesentliche Aspekte zur Möglichkeit der Berichtigung eines Bescheids nach § 129 AO zu entnehmen, die sich – je nach verwirklichtem Sachverhalt – sowohl gegen den Steuerpflichtigen wenden als auch sich zu seinen Gunsten auswirken kann. Dabei wird unterstrichen, von welch weitreichender Bedeutung die Klärung der Tatfrage ist. Maßgeblich war im Streitfall eine umfassende Akteneinsicht sowie die Sicherstellung der...