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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2370/17 EFG 2020 S. 771 Nr. 11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 7; BGB § 516

Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen im Rahmen einer Verkaufskommission

Leitsatz

  1. Verkaufsfördernde Maßnahmen (Bewirtungsaufwendungen, Geschenke), die eine Konzerngesellschaft als Kommissionär im Vertriebsgebiet gegenüber ihren Kunden vornimmt, sind als Betriebsausgaben anzusehen, deren Abzugsfähigkeit nach § 4 Abs. 5 EStG zu beurteilen ist.

  2. Es handelt sich nicht um durchlaufende Posten, wenn die Konzernmuttergesellschaft (kompetent) die Aufwendungen übernimmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2020 S. 313
DStR 2020 S. 6 Nr. 14
DStRE 2020 S. 525 Nr. 9
EFG 2020 S. 771 Nr. 11
EStB 2020 S. 276 Nr. 7
KÖSDI 2020 S. 21803 Nr. 7
PAAAH-41836

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