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BFuP Nr. 1 vom Seite 66

Zweifelsfragen hinsichtlich der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung – Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des DRÄS 8

Dr. Marc Schild, Universität des Saarlandes, WP Dr. Marius Haßlinger, Bad Kreuznach und Dr. Matthias Weimann, Hochschule Trier

DRÄS 8 soll den Bilanzierenden als Orientierungsschnur für die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung dienen. Zudem verfolgt das DRSC mit seinem Änderungsstandard das Ziel, die gesetzlichen Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung zu konkretisieren, aufseiten der Bilanzierenden jedoch zugleich hinreichende Freiheitsgrade zu belassen. Im vorliegenden Beitrag sollen ausgewählte Zweifelsfragen sowohl im Hinblick auf die Erstellungspflicht der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung als auch ihre gesetzlich geforderten Inhalte diskutiert werden. Welchen Beitrag der DRÄS 8 zur Klärung dieser Fragen leisten kann, wird kritisch beleuchtet.

1 Die Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht

Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmungen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) hat der deutsche Gesetzgeber die CSR-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen (Richtlinie 2014/95/EU) in nationales Recht überführt. Erstmals finden sich im Handelsgesetzbuch nun Normen, die eine Be...