Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Ermessenstantieme für Organmitglieder vor Gericht
Zulässige vertragliche Regelung ohne Anspruch zugunsten des Vorstandsmitglieds: BGH II ZR 192/18
Die Festlegung der Vergütung des Vorstands ist eine der Kernaufgaben des Aufsichtsrats im Gesellschaftsrecht. Die Vereinbarung einer in das Ermessen der Gesellschaft gestellten Tantieme gibt dem Aufsichtsrat einen großen Gestaltungsspielraum. [i]Zur Kürzung der Bezüge von Organmitgliedern Bosse, NWB 17/2016 S. 1293Die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Gestaltung sind aber seit langem umstritten. Der Bundesgerichtshof (, NWB IAAAH-36219) hat nun die Gelegenheit ergriffen, zu wichtigen Fragen rund um die Ermessenstantieme Antworten zu geben und damit Klarheit zu schaffen. Die Entscheidung betrifft zwar die Vorstandsvergütung, die dort entwickelten Grundsätze dürften aber auch weitgehend auf die Vergütung von GmbH-Geschäftsführern übertragbar sein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Feste und variable Bestandteile der Vergütung von Unternehmensleitern
Die Vergütung von Unternehmensleitern besteht i. d. R. aus festen und variablen Bestandteilen.
1. Gesetzliche Regelungen im Aktienrecht
[i]Im GmbH-Recht fehlt eine Regelung zur Vergütung des GFWährend für Aktiengesellschaften die Regelung des § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergütung des Vorstands bestimmt und vom Aufsichtsrat bei der Gestaltung der Vergütung neb...