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Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen durch einen ungetreuen Mitunternehmer
Unberechtigte Entnahmen eines Mitunternehmers aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesellschaftsvermögen führen wie Veruntreuungen durch einen Nichtgesellschafter bei der Mitunternehmerschaft zu einer Betriebsausgabe. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kommt die (korrespondierende) Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen des ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht (Bezug: § 4 Abs. 3, Abs. 4 EStG).
Der BFH entschied im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung. Lässt ein Gesellschafter einer freiberuflichen GbR, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, Beträge aus dem Vermögen der Personengesellschaft, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, auf sein private...