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NWB Nr. 45 vom Seite 3583 Fach 27 Seite 4421

Das Sozialgesetzbuch I - Allgemeiner Teil

von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Storr, München

I. Aufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte

Das Sozialgesetzbuch soll das unüberschaubare Gebiet des Sozialrechts neu gestalten und zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen.

1. Aufgaben des Sozialgesetzbuches

Das SGB I - AT erfüllt vielfältige Funktionen. Es beinhaltet zunächst eine innerstaatliche Sozialcharta, sodann aber auch allgemeine Vorschriften, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten. In § 1 werden soziale Grundrechte (die Sicherung des menschenwürdigen Daseins, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Schutz und die Förderung der Familie, die freie Berufswahl und der Ausgleich besonderer Belastungen des Lebens) genannt, an denen alle Sozialleistungen auszurichten sind. Daneben wird als Aufgabe des Sozialgesetzbuches festgehalten, daß die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das gesamte SGB war auf 10 Bücher angelegt; durch die Einführung der Pflegeversicherung liegt die derzeitige Planung bei 11 Büchern. In Kraft sind bisher das SGB I - AT, das SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die So...