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BMF | Einführung einer Wertgrenze von 50 € im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Das BMF hat zur Novellierung des § 6 Abs. 3a UStG Stellung genommen. Die zum in Kraft getretene Änderung führte eine Wertgrenze von 50 € (Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer) für die Steuerbefreiung der Ausfuhr von Gegenständen nach dieser Vorschrift ein. Diese Wertgrenze tritt zum Ende des Jahres außer Kraft, in dem die Ausfuhr- und Abnehmernachweise in Deutschland erstmals elektronisch erteilt werden.
[i]Steuerbefreiung der Ausfuhr für nichtunternehmerische Zwecke erworbener Gegenstände im persönlichen ReisegepäckDas BMF befasst sich im Schreiben mit der Frage, wie die Wertgrenze im Einzelnen zu berechnen ist. Es verweist u. a. auf die Anforderung, dass für die Berücksichtigung des Gesamtwertes mehrerer von demselben Unternehmer an denselben Abnehmer gelieferter Gegenstände diese in einer gemeinsamen Rechnung aufzuführen sind und macht einige Ausführungen zu Gutscheinen nach § 3 Abs. 14 und 15 UStG. Die...