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Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gegenstände, deren Zuordnung zum Unternehmensvermögen nicht bis zur Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dokumentiert wird
Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH und der dieser folgenden Verwaltungsauffassung setzt der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG aus der Anschaffung oder Herstellung gemischt unternehmerisch und „privat“ genutzter Gegenstände voraus, dass der Unternehmer eine Entscheidung über den Umfang der Zuordnung der Gegenstände zum umsatzsteuerlichen Unternehmen trifft und dies spätestens bis zum Ablauf der allgemeinen gesetzlichen Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung nachvollziehbar dokumentiert. Mit Beschlüssen v. hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob diese Anforderungen den Vorgaben in Art. 167 ff. MwStSystRL entsprechen und eine Nutzung für den privaten Bereich unterstellt werden darf, wenn keine ausreichenden Indizien für eine vorzeitige unternehmerische ...