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StuB Nr. 3 vom Seite 109

Häusliches Arbeitszimmer

StB Michael Seifert, Troisdorf

Ist ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, müssen in einem zweiten Schritt die abzugsfähigen Kosten ermittelt werden.

Praxishinweis

Bis einschließlich VZ 2017 war bei einem den Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam gehörenden Wohnobjekt ausdrücklich bestimmt, dass die auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen (einschl. AfA) unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen sind (H 9.14 LStH 2017 „Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen“ 6. Tiret). Diese Vereinfachung ist seit dem VZ 2018 nicht mehr enthalten, worauf die Finanzverwaltung nochmals hingewiesen hat (/2014-1/2016-11-1, juris).

Nunmehr ist zu unterscheiden (vgl. NWB SAAAG-80018, BStBl 2018 II S. 355) zwischen

  • grundstückorientierten Aufwendungen (z. B. AfA, Schuldzinsen, Grundsteuer, Hausversicherung) und

  • nutzungsorientierten Aufwendungen (z. B. Energiekosten, Renovierungskosten für das Arbeitszimmer, Reinigungskosten).

Bei der Behandlung der grundstückorientierten Kosten ist zu unterscheiden, ob die Räumlichkeit

  • im Alleineigentum des das Arbeitszimmer Nutzenden,

  • im Miteigentum des das Arbeitszim...