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NWB Nr. 24 vom Seite 2049 Fach 27 Seite 4263

Die Arbeitslosenhilfe

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Anspruchsvoraussetzungen

Ein Leistungsanspruch ist erst begründet, wenn jede einzelne der nachstehend erläuterten Voraussetzungen erfüllt ist.

1. Arbeitslosmeldung, Antragstellung, Altersgrenze

Diese Voraussetzungen müssen in gleicher Weise erfüllt sein wie für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; deshalb wird insoweit auf die Erläuterungen des Beitrags zum Arbeitslosengeld () verwiesen.

2. Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung

Ob der Arbeitslose der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, ist grundsätzlich nach denselben Regeln zu beurteilen, die für das Arbeitslosengeld gelten. Zusätzlich wird jedoch verlangt, daß der Antragsteller für eine Beschäftigung in Betracht kommt, deren wöchentliche Arbeitszeit auch der Dauer nach üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht; die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung gilt uneingeschränkt.

3. Nachrang gegenüber Arbeitslosengeld

Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die zu berücksichtigenden Versicherungszeiten des Arbeitslosen zur Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gesetzlich vorgeschriebenen Anwartschaftszeit nicht ausreichen oder die Dauer des Arbeitslo...